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Waffenführerschein & Waffenpsychologisches Gutachten

5.0 (40 Bewertungen)
Tillmitsch (Bezirk Leibnitz)
Der Weg zur Waffenbesitzkarte (WBK)

Absolvieren Sie den Waffenführerschein sowie das psychologische Gutachten bei uns innerhalb eines Tages.

Wir legen großen Wert darauf, dass Sie wirklich lernen, mit einer Kurzwaffe korrekt umzugehen. Mehrere Schuss sind selbstverständlich inklusive.

Nächste Termine:
- Samstag, 31.01.2026 um 09:00 oder 14:00
- Sonntag, 01.02.2026 um 09:00 oder 14:00

Sie können Ihre Teilnahme bequem online auf dieser Seite buchen. (Die Termine finden immer am Wochenende statt.)

ACHTUNG: Begrenzte Teilnehmeranzahl!

Komplettpreis: €363,00 (inkl. gesetzliches Entgelt für das Gutachten in Höhe von €283,20)


  • Mit Kurzwaffen richtig umgehen lernen
  • Waffenpsychologisches Gutachten + Waffenführerschein innerhalb nur eines Kurses
  • Mehrere Schuss inklusive (mehrere Kaliber, mehrere Modelle)
  • Dauer ungefähr 2 bis 4 Stunden
  • Indoor-Schießstand mit privater Atmosphäre
  • Kleine Gruppengrößen
5.0 (40)
Tillmitsch (Bezirk Leibnitz)

Beschreibung

Die komplette Beschreibung des Kurses / Oft gestellte Fragen

Um in Österreich eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können, benötigen Sie einen Waffenführerschein sowie ein waffenpsychologisches Gutachten. Mit diesen beiden Dokumenten können Sie die Waffenbesitzkarte bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.

Da Sie bei uns beides innerhalb eines Tages direkt vor Ort absolvieren können, ersparen wir Ihnen dadurch extra Wege und Fahrtzeiten (Kombikurs, „All in One“ Paket).

Und nicht nur das: Unser Kurs ist die perfekte Vorbereitung für alle Waffeneinsteiger: Wir legen großen Wert darauf, dass Sie auch wirklich den praktischen Umgang mit einer Kurzwaffe beherrschen. Mehrere Schuss auf mehreren Kurzwaffen sind inklusive (Revolver & Pistolen, Modelle je nach Verfügbarkeit).

Der Kurs besteht aus folgenden Teilen:
- Absolvierung des waffenpsychologischen Gutachtens
- Theoretischer Teil (Waffenkunde, Waffenrecht, Sicherheit, korrekter Transport, korrekte Verwahrung)
- Praktischer Umgang und Schießen

Sollten noch Fragen bestehen, beantwortet unser erfahrener Kursleiter gerne alle Ihre Fragen zum Thema Waffen, wie z.B. Rechtliches, Behörden, Fragen zur Sicherheit und Waffengebrauch, Waffenkauf, WBK-Verlängerung etc.

Sie können nach der Absolvierung des Kurses den Waffenführerschein sofort mitnehmen. Das waffenpsychologische Gutachten erhalten Sie entweder per Post oder es wird direkt an Ihre zuständige Behörde übermittelt.

Der angezeigte Gesamtpreis beinhaltet das gesetzlich vorgeschriebene Entgelt für das waffenpsychologische Gutachten i.H.v. €283,20 (inkl. 20% MwSt.) eingehoben vom Schießstand Tillmitsch im Namen und auf Rechnung unserer externen Psychologen.

Haben Sie noch Fragen? So sind wir für Sie erreichbar:
Tel.: 03452 / 21200
E-Mail: mail@schiessstand-tillmitsch.at


Oft gestellte Fragen:

- Wer kann eine Waffenbesitzkarte beantragen?
Antwort: Neben dem Mindestalter von 21 Jahren müssen Sie ein Bürger eines EU oder EWR Landes sein bzw. einen Wohnsitz in Österreich haben.

- Ich habe Zivildienst geleistet - darf ich einen Antrag auf eine Waffenbesitzkarte stellen?
Antwort: Sofern mind. 15 Jahre seit der Feststellung Ihrer Zivildienstpflicht vergangen sind, wäre das direkt möglich. (D.h. es geht nicht um den Beginn der tatsächlichen Zivildienst-Ableistung, sondern es zählt das zugeteilte Datum des Bescheids zur Feststellung der Zivildienstpflicht. Dieses kann im Zweifel bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden.) Alternativ gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausnahmeantrag.

- Wozu benötige ich die Waffenbesitzkarte?
Antwort: Die Waffenbesitzkarte berechtigt in Österreich zum Erwerb und Besitz (nicht Führen / bei-sich tragen) von Schusswaffen der Kategorie B. Beim Schießstand Tillmitsch sind Sie mit einer Waffenbesitzkarte berechtigt, den Schießstand eigenständig zu buchen.

- Wenn ich die Waffenbesitzkarte erwerbe, muss ich dann in einem gewissen Zeitraum eine Waffe erwerben?
Antwort: Nein, Sie können die Waffenbesitzkarte auch besitzen, ohne eine entsprechende Waffe besitzen zu müssen.

- Bekomme ich die Waffenbesitzkarte vom Schießstand Tillmitsch ausgestellt?

Antwort: Nein, wir bereiten Sie nur darauf vor und stellen Ihnen die notwendigen waffenrechtlichen Dokumente aus. Mit diesen können Sie dann bei der an Ihrem Wohnsitz zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

- Sind in Ihrem Preis alle Kosten für die Waffenbesitzkarte inbegriffen?
Antwort: Nein, dieser Kurs deckt den Waffenführerschein sowie die Kosten für das waffenpsychologische Gutachten ab. Die Kosten für die Antragsstellung bei Ihrer Behörde sind nicht inbegriffen und sind direkt bei Ihrer Behörde zu entrichten.

- Was genau ist der Waffenführerschein und wozu berechtigt er mich?
Antwort: Der Waffenführerschein ist ein Schulungsnachweis, der von einer befugten Stelle ausgestellt wird und bestätigt, dass Sie in Theorie und Praxis für den sicheren und sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen geschult wurden. Er dient als Nachweis bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte. Der Waffenführerschein ist keine Besitz- oder Trageberechtigung. Für das Führen (bei-sich tragen) ist ein Waffenpass erforderlich; für das Besitzen/Erwerben (Kat. B dazu zählen Pistolen, Revolver) eine Waffenbesitzkarte.

- Muss ich im Vorfeld etwas lernen und mich auf den Kurs vorbereiten?
Antwort: Nein. Der Kurs ist dazu da, Sie in Theorie und Praxis zu schulen. Unser Kursleiter macht Sie mit dem korrekten Umgang mit Schusswaffen vertraut; es wird kein Wissen „abgeprüft“.

- Was passiert bei negativem Ergebnis im psychologischen Gutachten?
Antwort: Sollte die Prüfung nicht positiv abgeschlossen werden, ist keine Rückerstattung des Gutachtens möglich, da die psychologische Leistung vollständig erbracht wurde. Eine weitere Begutachtung ist möglich, allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Wiederholung des Gutachtens nach einer gewissen Frist ist auch möglich. In diesem Fall beraten unsere Psychologen Sie gerne über das weitere Vorgehen. Der Schießstand Tillmitsch erlangt keine Kenntnis über den Ausgang der Begutachtung.

- Wie lange sind der Waffenführerschein und das psychologische Gutachten gültig?
Antwort: Nach derzeitigem Stand (Mitte 2025) sind diese beiden Dokumente 6 Monate lang nach Ausstellung gültig, um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Wir empfehlen nach der Ausstellung dennoch eine zügige Beantragung der Waffenbesitzkarte bei Ihrer zuständigen Behörde.

- Kann die Behörde trotz Waffenführerscheins und positiven psychologischen Gutachtens meinen Antrag ablehnen?
Antwort: Ja. Eine Ablehnung ist z. B. möglich bei einem aufrechten Waffenverbot, relevanten Vorstrafen (insb. Gewalt-/Gemeingefahrdelikte), Alkohol- oder Suchtkrankheit oder wiederholten schweren Verwaltungsübertretungen in Trunkenheit (Beispiele, nicht abschließend). Bitte melden Sie sich nicht an, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft. Das positive psychologische Gutachten ist notwendig und hilfreich, ersetzt aber nicht die behördliche Gesamtprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit.

- Muss ich in der Steiermark bzw. im Bezirk Leibnitz wohnhaft sein, um am Kurs teilnehmen zu können?
Antwort: Nein. Sie können unabhängig vom Wohnsitz in Österreich teilnehmen. Die ausgestellten Dokumente sind in ganz Österreich gültig - egal ob Sie aus Graz, den Nachbarbezirken Graz-Umgebung, Deutschlandsberg, der Südoststeiermark oder aus einem anderen Bundesland kommen. Wichtig ist nur: Den Antrag stellen Sie anschließend bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.



Weitere Informationen zum waffenpsychologischen Gutachten:
Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung (gem. § 8 Abs. 7 WaffG)

Möchte ein österreichischer Staatsbürger oder EWR-Bürger, der älter als 21 Jahre alt, einen Erstantrag auf eine Waffenbesitzkarte oder Waffenpass stellen, muss er sich einer psychologischen Verlässlichkeitsprüfung unterziehen. Personen, die Zivildienst geleistet haben, der kürzer her ist als 15 Jahre (Beginn Zivildienstpflicht lt. Bescheid), können keinen Antrag direkt stellen (ausgenommen Ausnahmeantrag).

Die Verlässlichkeitsprüfung beinhaltet die Beantwortung von Fragen zur Persönlichkeit und der Risikobereitschaft auf einem Computer und ein Gespräch mit einem speziell ausgebildeten Psychologen.

Bestehen nach der Erstuntersuchung Zweifel an der Verlässlichkeit, kann auf Verlangen des Betroffenen an einem anderen Tag in der Praxis des Psychologen eine weitergehendere, kostenpflichtige Untersuchung gem. § 3 Abs 4 fortgesetzt werden. Bei einem negativen Ergebnis muss die Behörde informiert werden und der Untersuchte ist eine Zeit lang nicht berechtigt, neuerlich einen Antrag zu stellen.

Mehr Informationen zur Waffenbesitzkarte und welche Dinge Sie zur Antragsstellung bei Ihrer zuständigen Behörde benötigen finden Sie hier.

Mehr Informationen

Informieren Sie sich über die Leistungen und weitere wichtige Fakten.

Enthalten

- Ausstellung des Waffenführerscheins
- Ausstellung des waffenpsychologischen Gutachtens
- Skriptum (bei Bedarf zum Nachlesen der Kursinhalte)
- Einladung zu unserem exklusiven Waffenprobierkurs

Mitzubringen

Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis)

Sprachen

Deutsch

Anforderungen

- Bürger eines EU oder EWR Landes
- Wohnsitz in Österreich
- Mindestalter: 21 Jahre
- Sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- Allgemein guter Gesundheitszustand
- Nicht unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss
- Bitte kommen Sie erholt und gut ausgeschlafen zum Kurs
- Lichtbildausweis muss vorgelegt werden
- Seit 01.11.2025 ist eine „Voranmeldung“ bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde notwendig. Sobald Sie bei uns einen Termin gebucht haben, bekommen Sie alle nötigen Informationen von uns zugeschickt.

Wichtige Informationen

- Zuschauer bzw. Begleitpersonen sind NICHT möglich!
- Die genaue Uhrzeit des Kursbeginns kann sich geringfügig ändern - wir informieren Sie selbstverständlich in so einem Fall!
- Eine Rückerstattung der Kosten bei negativem Gutachten ist nicht möglich!

Veranstaltungsort

Zusätzliche Informationen über den Treffpunkt

Adresse

Römerweg 6, 8434 Tillmitsch
Steiermark, Österreich (Bezirk Leibnitz, nur 30 km südlich von Graz)

Standort / Treffpunkt

Schießstand Tillmitsch
(Parken ist gratis)

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